Falsch & Richtig aufgeklärt - Pflegeeltern als Vormund

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Falsch:

Pflegeeltern sind generell ungeeignet, Vormund zu werden, weil sie dann als Leistungsempfänger und Leistungserbringer in einem Interessenkonflikt stehen.

 

Richtig:

Wer die besten Bindungen zum Kind hat, das Kind am Besten kennt und die kindeswohlbesten Entscheidungen für das Kind treffen kann,
wird Vormund. Eine angebliche Interessenkollision durch das Verhältnis zum Jugendamt spielt bei der Entscheidung keine Rolle.
Ansprüche oder Rechte von Vormündern hängen von rechtlichen Vorgaben ab. Da ist es unerheblich, wer sie geltend macht.