#89 Tod des Pflegekindes – darf der Vormund die Beerdigungsstätte festlegen?

| Aktuelles, Fragen & Antworten

Frage:

Wir sind Vormund. Kann ich nach dem Tod unseres Pflegekindes bestimmen, wo es beerdigt wird?

 

 

Antwort: 

Nein. Mit dem Tod endet die Vormundschaft. Über den Ort und die Art und Weise der Bestattung entscheiden dann wieder die leiblichen Eltern. Sie sollten daher unbedingt zu Lebzeiten einen Vertrag mit dem Kind, vertreten durch eine vom Amtsgericht bestellte Ergänzungspflegerin schließen.
Damit vereinbaren Sie, dass Sie über die Art und Weise und den Ort der Bestattung entscheiden. Diesen Weg gehen die Gerichte eigentlich immer mit. Wichtig: Es geht nicht um einen Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsunternehmen. Geschlossen werden muss ein Vertrag zwischen Ihnen
und dem Kind über die Frage, wer was zu entscheiden hat. Da Sie das Kind als Vormund bei einem solchen Vertrag (in-sich-Geschäft) nicht vertreten können, muss das Kind speziell für diese Frage einen extra Vertreter (Ergänzungspfleger) bekommen.