#90 Geschwisterkind aufnehmen?

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Frage:

Können wir beim Jugendamt verlangen, dass das neue Kind der leiblichen Mutter unseres Pflegesohnes auch in unsere Familie vermittelt wird?

 

Antwort:

Nein. Das Jugendamt muss prüfen, ob und wie das neue Kind von der leiblichen Mutter selbst betreut werden kann oder fremdplatziert werden muss. Dabei muss geprüft werden, ob es in einer Pflegefamilie, beim leiblichen Vater, bei anderen Bezugspersonen oder in einer Einrichtung leben soll. Sie können und sollten aber ihren Wunsch, das Kind aufzunehmen rechtzeitig vorbringen. Denn die (gute) Beziehung von Ihnen zur leiblichen Mutter, das Funktionieren von Umgangskontakten, die Geschwisterzusammenführung oder die Eignung von Ihnen als Pflegefamilie spielen bei der Entscheidung, wo das Kind zukünftig leben soll, eine wichtige Rolle. Dazu sollten Sie sich dann unbedingt fachlich beraten lassen. Denn die Aufnahme eines Geschwisterkindes führt nicht selten zu ganz neuen Herausforderungen, die Sie oder auch Ihr Pflegesohn zu bewältigen haben. 

 

Die leibliche Mutter kann, wenn sie sorgeberechtigt ist, natürlich selbst bestimmen, wo und bei wem ihr Kind leben soll. Sie kann Ihnen also das Kind mit der Bitte es zu betreuen, übergeben. Ob das Jugendamt dann aber bei Ihnen eine Vollzeitpflegestelle einrichtet, hängt von en genannten Faktoren ab.  Einer solchen Abmachung sollte möglichst auch der leibliche Vater zustimmen.